Donnerstag, 28. März 2024

Elternkompetenz, keine staatliche Lufthoheit über die Kinderbetten!

Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

Im Artikel „Schluss mit den linken Feldzügen gegen traditionelle Familien!“ wurde wieder deutlich, was vielfach schon ähnlich bekannt ist, nämlich welche bevormundende Haltung unter Vertretern linker Parteien gegenüber Familien verbreitet ist. Sehr anschaulich wurde dies an der grünen Feministin Claudia Roth, die sich zwar als die große Frauenrechtlerin feiern lässt, aber bei alledem doch in Selbstüberschätzung zu wissen glaubt, was gut für alle Frauen und besonders Mütter ist, als ob diese das nicht selbst entscheiden können. Gegenstand war das 2012 eingeführte Betreuungsgeld, das 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Und das Familien mehr Wahlfreiheit bezüglich der Betreuung ihrer Kinder im Alter 14 bis 36 Monaten gewähren sollte.

Als Fortsetzung soll es heute darum gehen, warum bei der Kleinkindbetreuung gerade den Eltern besondere Entscheidungskompetenzen zukommen müssen – und am Beispiel des Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz durchaus eine Selbstoffenbarung zugrunde liegt, dass in Teilen des linken Lagers auch ein Interesse an staatlichem Zugriff auf die Kindererziehung vorliegt.

Es gibt nämlich sehr gute Gründe, warum die Eltern selbst am besten wissen, was gut für ihre Kinder ist und welche Betreuungsform sie für ihre Kinder wählen. 

Gerade wenn es bei Kleinkindern um die Eltern-Kind-Bindung geht, reagieren Kinder in dieser Phase sehr unterschiedlich, wenn sie vorübergehend von einer anderen Person betreut werden. Die einen Kinder reagieren sensibler, andere lassen sich schneller an Oma, Opa, Onkel oder Tante gewöhnen, wenn diese sich für einige Stunden um sie kümmern. Eine besonders empfindliche Phase ist das Fremdeln, das bei Kleinkindern in der Regel irgendwann in der Übergangsphase vom ersten zum zweiten Lebensjahr stattfindet. Das kann bei jedem Kind sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, so wie eben jedes Kind sehr individuell ist. Jeder, der selbst Kinder hat oder im Bekanntenkreis zu Kindern einen guten Bezug aufgebaut hat, kennt das sicher. In dieser Phase ist ein Kleinkind durchaus weiterhin zutraulich zu Onkeln, Tanten oder Großeltern, die es schon kennt. Es fängt allerdings dann zu heulen an, wenn die Eltern aus dem Haus gehen. Wie intensiv das ausgeprägt ist und wie lange das andauert, ist von Kind zu Kind unterschiedlich, selbst unter Geschwisterkindern.

Es zeigt aber, dass gerade die kleinsten Kinder sehr sensibel sind, wenn für sie ein Wechsel zwischen Eltern und anderen betreuenden Personen stattfindet. 

Wenn sich Fremdeln selbst gegenüber vertrauten Großeltern und sonstigen Verwandten bemerkbar macht, ist es bei wirklich fremden Personen – wenn es also um den Übergang in die Kita geht – erst recht nicht zu unterschätzen. Und da sich die Eltern am besten in ihr Kind einfühlen können, gerade auch in dieser sensiblen Phase, muss die Entscheidung auch ihnen – und NICHT dem Staat – überlassen bleiben, ob überhaupt und ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang in den ersten drei Lebensjahren sie bereit sind, ihr Kind für bestimmte Zeiten an fremde Betreuungspersonen zu geben.

Es ist natürlich zu respektieren, wenn die Eltern zu der Auffassung gelangen, dass ihr Kind ab dem 15. Lebensmonat – zu dem der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz beginnt – in einer Kita gut aufgehoben ist, weil sie dort auch beste Chance für ihr Kind sehen, mit anderen Kindern zu interagieren.

Es gibt sicher Kinder, für die eine solche Entscheidung die richtige ist, wenn zum Beispiel weder in der Nachbarschaft noch im Bekanntenkreis der Eltern andere Kinder sind. Und es gibt sicher Kinder, die zu diesem Zeitpunkt die Phase des Fremdelns gut überstanden haben und den Wechsel in die Kita gut verkraften.

Es ist aber auch zu respektieren, wenn Eltern zu der Auffassung gelangen, dass für ihr Kind der Kindergarten ab 3 Jahren (oder auch etwas später) die richtige Entscheidung ist und sie zuvor noch keine fremde Betreuungspersonen für ihre Kinder wollen. 

Vielleicht, weil die Eltern merken, dass ihr Kind zum gegebenen Zeitpunkt den Übergang noch nicht so wirklich verkraftet. Ebenso gibt es auch viele Mittelwege, bei denen ebenfalls die Entscheidung der Eltern zu respektieren ist. So kann es eine nachvollziehbare Entscheidung sein, dass Eltern den 15. Lebensmonat als noch zu früh für eine Kita-Betreuung erachten, aber dafür ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr den richtigen Zeitpunkt sehen. Und weil auch immer wieder die Interaktion mit anderen Kindern als Argument für die Kita gebracht wurde, muss entgegen gehalten werden: Auch wenn die Kinder nicht in die Kita gehen, finden sie in der Regel Kontakt zu anderen Kindern. Eben weil die klare Mehrheit der Eltern sich auch mit anderen Eltern trifft und auf diesem Weg auch den Kleinsten Kontakt zu anderen Kindern ermöglicht, oder mit ihren Kindern auf den Spielplatz geht, wo sie ebenfalls auf andere Kinder treffen.

Die allermeisten Eltern können sich gut in ihre Kinder hinein fühlen, und daher am besten entscheiden, welche Betreuungsform am besten für ihre Kleinkinder ist. Aber der Staat ist von den vielen Kindern viel zu weit weg, um sich in jedes einzelne von ihnen hinein fühlen zu können.

Da Kinder nunmal individuell sind, kann man auch nicht von einem Kind auf alle schließen, was für sie am besten ist. Wer könnte also besser entscheiden als die Eltern?

Leider fand das Betreuungsgeld sein Ende dadurch, dass die Hansestadt Hamburg unter ihrem bekannten SPD-Bürgermeister Olaf Scholz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichte und das Bundesverfassungsgericht tatsächlich das Betreuungsgeld kippte. Unter vielen Gegnern des Betreuungsgeldes wurde dieses Urteil als großer Triumph aufgenommen, was sich gerade in sozialen Netzwerken zeigte.

Und wie eng in so manchen Gay-Communities auch zu Themen linke Meinungen vorherrschen, die LGBT-Gruppen gar nicht betreffen, zeigte sich dort auch bei der Schadenfreude über eine Niederlage für Birgit Kelle, die mit am engagiertesten für das Betreuungsgeld kämpfte.

Da stellt sich die Frage: War diese Schadenfreude wirklich fair? Ich gehöre jetzt nicht zu den großen Fans von Frau Kelle. Würde ich mit ihr zu LGBT-Themen in derselben Talkshow sitzen, gäbe es zwischen uns einen leidenschaftlich kontroversen Meinungsaustausch. Aber ist es, nur weil man mit ihren Positionen zu LGBT-Themen nicht übereinstimmt, ernsthaft in Ordnung, Schadenfreude gegen ihre Person auszudrücken, weil eine staatliche Leistung für Familien gescheitert ist, für die sie gekämpft hat.

So sehr ich bei LGBT-Themen mir mit ihr eine kontroverse Diskussion in einer Talkshow liefern würde, so würde ich umso mehr mit ihr am selben Strang ziehen, wenn wir zum Thema Betreuungsgeld in derselben Talkshow sitzen würden. 

Und vor allem sollten die Gegner des Betreuungsgeldes das BVG-Urteil nicht zu sehr als Bestätigung für ihre Sicht auf die Leistung sehen. DENN: Das Bundesverfassungsgericht sprach sich NICHT gegen die Leistung an sich aus, sondern sprach lediglich dem Bund die dafür notwendige Gesetzgebungskompetenz ab. Und weil nach diesem Urteil herauskam, dass die Gesetzgebungskompetenz darüber Ländersache ist, führt auch Bayern diese Leistung nun auf Länderebene weiter.

Zudem muss ich auch ganz ehrlich meine Zweifel an der Fairness des Prozesses vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck bringen: Die Verteidigung in die Hand nehmen musste Manuela Schwesig als zuständige Familienministerin der SPD. Eine Familienministerin, die diese familienpolitische Leistung unter Zähneknirschen fortführen musste, um den Koalitionsfrieden in der Großen Koalition nicht zu gefährden. Zur Verteidigung des Betreuungsgeldes engagierte Frau Schwesig den Staatssekretär Ralph Kleindieck, der zuvor als Staatsrat selbst zu denen gehörte, die maßgeblich an der Klage beteiligt waren. Geht es noch absurder? Jeder kann sich seinen Teil dazu denken, wie ein Gerichtsurteil am Ende ausfällt, wenn der Verteidiger nicht wirklich hinter der Verteidigung steht.

Aufschlussreich ist aber auch, für welches Zitat Olaf Scholz als der zuständige Kläger berühmt berüchtigt ist. Im Zuge seiner Forderung nach dem Kita-Ausbau sagte er auch, man müsste „die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern“. 

Zurecht musste er dafür Kritik durch Kardinal Lehmann einstecken.  Bei einer solchen Aussage fühlen sich Eltern und Familien völlig zurecht bevormundet. Dies widerspricht vor allem dem in Artikel 6 des Grundgesetzes garantierten natürlichen Erziehungsrecht der Eltern.

War diese Aussage von Olaf Scholz etwa eine Selbstoffenbarung von so manchen Linksideologen, mit dem Kita-Ausbau nicht nur den Eltern mehr Freiräume für ihre beruflichen Möglichkeiten zu schaffen, sondern viel mehr die Kindererziehung in staatliche Hände zu bekommen – und sie letztendlich mit linken Weltanschauungen leichter beeinflussen zu können?

Das Grundrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder gibt zwar nach seit langem geltender Rechtssprechung keine Legitimierung, die Kinder von der Schulpflicht zu befreien. Ein Thema, das für sich den Platz einer ganzen Debatte einnehmen würde. Aber bei alledem weist dieses elterliche Erziehungsrecht ganz klar den Staat in seine Schranken, was seine Zugriffsmöglichkeiten auf Kinder betrifft.

Es muss den Eltern ein nicht zu knapper Spielraum eingeräumt werden, in welchem sie selbst Bindung zu ihren Kindern aufbauen und ihnen selbst Werte vermitteln können – und eben auch selbst bestimmen können, unter wessen Betreuung ihre Kinder sind.

Gerade vor dem Eintritt des schulpflichtigen Alters muss hier das Elternrecht im Vordergrund stehen. Und auch später, wenn die Kinder in die Schule gehen, sind dem Staat Grenzen gesetzt. Ein Staat, der „die Lufthoheit über die Kinderbetten erobern“ möchte, ist letztendlich ein totalitärer Gesinnungsstaat. Und so etwas hatten wir auf deutschem Boden bereits, nämlich im Dritten Reich und in der DDR. Dass ausgerechnet ein Politiker, der die Eroberung der „Lufthoheit über die Kinderbetten“ sich als sein Zitat zueigen gemacht hat, gegen eine Leistung klagte, die es Eltern in den ersten drei Jahren eben finanziell erleichterte, ihre Kinder der staatlichen „Lufthoheit“ zu entziehen, hat einen faden Beigeschmack.

Hätte Olaf Scholz die Klage auch gegen eine Sozialleistung eingereicht, die von seiner Partei kam und womöglich auch nicht mit der Gesetzgebungskompetenz des Bundes vereinbar wäre? Zurecht wurde nach dem Urteil aus Karlsruhe von einzelnen Bundestagsabgeordneten angesprochen, dass man nicht wissen kann, wie das BVG-Urteil bei anderen Sozialleistungen des Bundes ausgegangen wäre, wenn sich dafür ein Kläger gefunden hätte.

Abschließend bleibt zu sagen, dass gerade die Sensibilität von Kleinkindern, wenn es um den Übergang zwischen elterlichen und fremden Bezugspersonen geht, umso klarer ein Zeichen muss, den Eltern, die ihre Kinder am besten kennen, die wesentliche Entscheidung zu überlassen, in welcher Form ihre Kinder in dieser Phase betreut sind.

Weshalb es umso richtiger war, auch denjenigen Eltern mit dem Betreuungsgeld eine staatliche Unterstützung zu gewähren, die keinen staatlich subventionierten Kita-Platz in Anspruch nehmen. Beziehungsweise es richtig ist, dass Bayern dies auch weiterhin tut.

Der Staat kann hier unmöglich beurteilen, welche Entscheidung für alle Eltern und Kinder die Richtige ist. Und er hat schon gar nicht das Recht auf eine „Lufthoheit über die Kinderbetten“, denn das wäre das Merkmal eines totalitären Staates. Auch wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts seine Verbindlichkeit hat, muss man deshalb noch lange nicht das Betreuungsgeld schlechter finden.

Denn erstens richtete sich das Urteil nicht gegen die Leistung an sich, sondern sprach lediglich dem Bund die Entscheidungskompetenz ab. Zweitens war der Prozess mit Frau Schwesig und Herr Kleindieck von einer Verteidigung begleitet, die mental auf der Seite des Anklägers stand. Dazu kann sich jeder seinen Teil denken.

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Foto: Amme mit Wickelkind – Fresco (15. Jh.) in der Kirche Santa Maria delle Grazie in San Giovanni Valdarno © Elio Rossi (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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