Donnerstag, 28. März 2024

„Hatespeech“: Das neue Lieblingswort ideologischer Geisterfahrer

(David Berger) Mit dem alle Gesellschaftsbereiche erfassenden Linksrutsch in unserer Gesellschaft wird auch der allgemeine Sprachgebrauch in den Medien, sozialen Netzwerken und durch Politiker zunehmend durch Paradigmen und Ausdrücke bestimmt, die seit vielen Jahren in linken bis linksradikalen Kreisen eine wichtige Rolle spielen.

Oft als Waffe gebraucht, um den politischen Gegner in Debatten mundtot zu machen, haben sie jede echte Aussagekraft verloren, sind zu reinen Totschlagbegriffen geworden. Fast immer mit der fatalen Folge, dass wir dann keine adäquaten Begriffe mehr zur Verfügung haben, wenn die Phänomene wirklich auftauchen.

An vorderster Stelle stehen hier die Begriffe „Nazi“, „Rechtspopulist“ und „Rassismus“ – ergänzt werden sie derzeit durch die Ausdrücke „Hetze“ und „Hassrede“ bzw. „Hatespeech“.

Nicht zuletzt durch die unglückliche Kampagne „Nohatespeech“, an der sich auch das Bundesinnenminsiterium auf juristisch äußerst fragliche Weise beteiligt hat, ist das Wort der „hatespeech“ in aller Munde.

Wie ein Schock wirkte auf viele Juristen ein Tweet, den das genannte Ministerium am 28. Juli in die Welt setzte mit den Worten: „Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich & ohne Angriffe“.

SteinhöfelIn einem äußerst lesenswerten Beitrag geht nun der bekannte Jurist Steinhöfel in seinem Blog näher auf den Gebrauch bzw Missbrauch und die Bedeutung dieses Begriffs besonders auch durch die eng mit dem Justizministerium bzw. Heiko Maas zusammenarbeitende Amadeu-Antonio-Stiftung ein. Und stellt überzeugend fest:

„Ich hasse den Begriff „Hatespeech“. Was soll das sein? Wer verwendet ihn warum? Nähern wir uns der Sache an. Äußerungen können zB als Volksverhetzung, Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sein, sie können gleichzeitig zivilrechtliche Unterlassungsansprüche usw. auslösen. Demgegenüber steht das für ein demokratisches Gemeinwesen elementare und durch die Verfassung verbürgte Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 GG).“

Und weiter:

„Der Begriff „Hatespeech“ ist ungenau, schwammig und Instrument jeder Menge ideologischer Geisterfahrer, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. „

Hier können Sie den gesamten Beitrag lesen: „Warum ich den Begriff Hatespeech hasse“ 

Foto: (1) Satirischer Protest bei der Amadeu-Antonio-Stiftung (c) Screenshot youtube  (2) Screenshot Blog „Steinhöfel“

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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