Donnerstag, 28. März 2024

Wie viel Religionsfreiheit kann die offene, freie Gesellschaft dem Islam einräumen?

(David Berger) Wenn es darum geht, dass in Deutschland gegen problematische Aspekte der vom Islam geprägten Kultur (Kinderehen, Todesstrafe für Schwule, Ehebruch, Vielehe, Tötung von Konvertiten zum Christentum, Ehrenmorde, Vollverschleierung und Minderbewertung der Frau) vorgegangen werden soll, wird gerne als Argument der Muslime und als Entschuldigung der Behören das Wort: „Religionsfreiheit!“ gerufen.

Und in der Tat ist diese ein hohes Gut. Zumal eine vom Staat weitgehend unabhängige Religon und insbesondere auch dem Zeitgiest kontroverse religiöse Institutionen eine Gegenkraft der Freiheit zu totalitären Staaten bilden können. Die katholische Kirche hat sich etwa im Nationalsozialismus, aber auch in Polen, vor dem Fall des Eisernen Vorhangs, als eine solche nicht zerstörbare Gegenmacht erwiesen.

Das spannungsreiche Zusammen der Religionsfreiheit mit anderen wichtigen Menschenrechten ist ein Teil des „Kampfs der Kulturen“, der ganz gewaltig an fahrt aufgenommen hat und der uns in den kommenden Jahren immer weiter verstärkt beschäftigen wird, wo wir von den Fakten und unseren Emotionen dazu zur Analyse fortschreiten wollen.

Immerhin scheitern an dem komplizierten Punkt schon jetzt ganze Parteien wie die „Grünen“ gnadenlos. Die Grünen, die viele Jahre vorbildlich für Freiheitsrechte (Homosexuelle, Frauen, Behinderte usw.) gekämpft haben und die sie nun im Namen der Religionsfreiheit verbunden mit einer Multikultiromantik aufzugeben bereit sind.

In diesem Zusammhang ist der jährliche Bericht zur Religionsfreiheit, den das US-Außernministerium jetzt weltweit vorgelegt hat, auch für Europa von besonderem interesse.

Interessant ist dabei, dass gerade der real existierende Islam sich jenen Ländern, in denen er eine Minderheit ist, auf die Religonsfreiheit beruft. Dort aber, wo er Staatsreligion ist, für Christen, Juden und andere nichtmuslimische Denominationen in den seltensten Fällen volle Relgionsfreiheit zulässt.

In Europa gab es eine ähnliche, freilich weniger extreme Situation in jenen Ländern, in denen der Protestantismus oder Katholizismus Staatsreligion waren. Das Zweite Vatikanische Konzil hat dann aber Mitte der 60er Jahre eingesehen, dass die katholische Kirche in Spanien oder Italien Protestanten die volle Religionsfreiheit nicht länger vorenthalten kann, während sich die Kirche in den kommunistischen Ländern auf diese beruft, um die Christenverfolgungen durch Kommunisten und Sozialisten anzuprangern.

Wir geben zu dem us-amerikanischen Bericht die Erklärung der menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach wieder:

„Das US-Außenministerium hat seinen aktuellen Bericht zur Lage der Religionsfreiheit vorgestellt und dazu die Situation in 199 Staaten dokumentiert. Daraus ergibt sich, dass auch Deutschland in seinem weltweiten Engagement für das Menschenrecht auf Religionsfreiheit nicht nachlassen darf.

Die Bundesregierung muss vor allem die teils drastischen Folgen von Blasphemiegesetzen sowie die besondere Bedrohung der Menschen durch sogenannte nichtstaatliche Akteure – also vor allem Terrororganisationen oder fundamentalistische religiöse Gruppierungen – noch stärker in den Fokus nehmen.

Dem Bericht zufolge ist das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in rund einem Viertel aller Länder nicht ausreichend gewährleistet. In diesen Ländern leben 74 Prozent der Weltbevölkerung. Die Religionsfreiheit werde einerseits von Regierungen eingeschränkt, heißt es darin – etwa in den arabischen Staaten, in Angola, Russland oder Vietnam. In Nordkorea ist die Religionsfreiheit nach wie vor so gut wie nicht existent.

Andererseits gehen laut Bericht vermehrt starke Bedrohungen von Terrororganisationen wie Boko Haram in Westafrika und dem sog. Islamischen Staat in Syrien und dem Irak aus. Ferner hat etwa jedes vierte Land Blasphemiegesetze und jedes zehnte Land Vorschriften, die einen „Abfall“ vom Glauben bestrafen – teilweise sogar mit dem Tode.

Die Bundesregierung hatte Anfang Juni 2016 auf Antrag des Bundestages erstmalig ebenfalls einen eigenen Bericht über die weltweite Situation der Religionsfreiheit vorgestellt. Über diesen Bericht und die daraus folgenden Schlussfolgerungen werden wir nach der Sommerpause noch ausführlich im Parlament beraten.

Der Text Steinbachs wurde von charismatismus.wordpress.com übernommen, eine Seite, die weit mehr als Informationen zum Charismatismus brngt, sondern sich in den letzten Jahren auch als Portal für konservative Politik erwiesen hat: Charismatismus Webportal 

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Foto: Auf dem Foto wird von Muslimen nur der „Teufel“ gesteinigt. Aber auch Menschen droht oft die Steinigung, wenn sie gegen Religionsgesetze verstoßen haben (c) By Amellie from Brisbane, Australia (Flickr) [CC BY 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/2.0)], via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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