Donnerstag, 28. März 2024

Der Kampf gegen „Nörgler“, „Hetzer“ und „Gerüchtemacher“

(David Berger) Wenn der Unmut in der Bevölkerung über die Mächtigen zu groß wurde, gab es immer zwei Versuche der Machthaber diesem Unmut entgegenzuwirken: Zum einen das positive Verkaufen der gegenwärtigen Politik über die zur Verfügung stehenden „Medien“. Zum anderen die Ächtung und Zensur von Kritik und ungeschönter Information als Hetze und Hassrede. Ein gutes Beispiel dafür ist die „Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster (kurz Miesmacher-Aktion) der Reichspropagandaleitung der NSDAP aus dem Jahr 1934.

Mit der Aktion wollte man „einem Stimmungsumschlag in der Bevölkerung entgegenzuwirken und spontane Unmutsäußerungen und laute Kritik von enttäuschten Volksgenossen und Parteiangehörigen einzudämmen.“ Dazu eröffnete Joseph Göbbels einen reichsweiten „Feldzug gegen Miesmacher und Kritikaster, gegen Gerüchtemacher und Nichtskönner, gegen Saboteure und Hetze.“

Die deutschesprachige Wikiepdia dazu: „Im Frühjahr 1934 war die anfängliche Hochstimmung nach der „Machtergreifung“ vielfach in Ernüchterung und Enttäuschung umgeschlagen: Die Rohstoff- und Devisenkrise, Mängel bei der Fettversorgung, eine zögerliche Mittelstandspolitik, regulierende Maßnahmen in der Landwirtschaft und der Lebensstil vieler als Bonzen geschmähter Funktionäre ließen eine Missstimmung aufkommen, die in allen Regionen spürbar anwuchs.

Unzufriedenheit regte sich besonders in bäuerlichen und mittelständischen Kreisen (…) Im Verlauf der Aktion gegen Kritikaster, Konservative, Monarchisten und Juden wurde auch vor Provokateuren gewarnt, die eine „zweite Revolution“ in Gang setzen wollten (…)

Interessanterweise war das Staatswesen noch nicht so gleichgeschaltet, dass jede kritische Äußerung zu dem „Gesinnungsfeldzug“ unmöglich war. Die Wikipedia lässt uns weiter wissen:

„In einem Lagebericht vom 4. Juni 1934 warnte die Staatspolizeistelle Hannover ausdrücklich, der berechtigte Kampf gegen Nörgler und Miesmacher dürfe nicht dazu führen, einem Spitzel- und Denunziantentum Tür und Tor zu öffnen.“

„Andererseits erweiterten alsbald gesetzliche Bestimmungen die Möglichkeit, öffentlich geäußerte Kritik mit Strafen zu belegen.

Die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“ vom 21. März 1933, eine Vorstufe des sog. Heimtückegesetzes, hatte bereits die Verbreitung falscher oder gröblich entstellter Tatsachenbehauptungen unter Strafe gestellt.

Am 29. Dezember 1934 trat ein verschärftes Heimtückegesetz in Kraft, nach dem auch Werturteile als Grundlage eines Strafprozesses dienen konnten, falls jemand „öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen“ machte. 

Politisch missliebige Äußerungen, die nicht als „Heimtücke“ vor den Sondergerichten zur Aburteilung kamen, konnten als grober Unfug vor den Amtsgerichten angeklagt werden.

Auch die Medien spielten notgedrungenerweise mit: „Schon zwei Wochen vor Beginn der Aktion, der Rede im Sportpalast, war die örtliche Presse gehalten, täglich über die Kampagne zu berichten. (…) Transparente wurden aufgespannt und Parolen auf Bürgersteige gepinselt: „Miesmacher sind Landesverräter!“, „Kampf der Reaktion!“, „Schluss mit den Konfessionshetzern!“

In seinem Tagebuch schrieb Goebbels über seine Rede im Sportpalast, die den Feldzug gegen Hassrede und Hetzer einleitete:

„Eine Kampfversammlung wie in alten Zeiten. Gegen Meckerer und Nörgler. Rauschende Beifallsstürme. Ich bin in bester Form. […] „

Erstaunlicherweise blieb die Aktion weitgehend erfolglos. Historiker kommen fast ausnahmslos zu dem Schluss, der ganze Feldzug habe sich – auch weil selbst überzeugten Parteimitgliedern die Maßnahmen zu weit gingen – eindeutig als Fehlschlag erwiesen.

Foto: Besuch von Hitler und Goebbels bei der UFA © Bundesarchiv, Bild 183-1990-1002-500 / CC-BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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