Bundesbank kauft weiter Staatsanleihen ohne nachvollziehbaren Beschluss der EZB

Das ‚Bundesverfassungsgericht urteilt[e] gegen Willkür von EuGH und EZB‘ vor genau drei Monaten. Dabei entschied es u. a.:  „Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass … Bundesbank kauft weiter Staatsanleihen ohne nachvollziehbaren Beschluss der EZB weiterlesen